Über 160 Jahre Musik in Haag
Vom Musikverein des Jahres 1863 bis zum Konzertorchester von heute. Eine Zeitreise in Bildern, Meilensteinen und Originaldokumenten.
Ein Gesangsverein in Haag
Am 12. Dezember 1860 legt der Gesangsverein Haag ein Tagebuch an. Es ist der erste schriftliche Nachweis des Vereins, das genaue Gründungsdatum ist nicht überliefert. Das Tagebuch selbst liegt uns noch nicht vor.
Zum BerichtQuelle Vereinschronik, aufgearbeitet von Brigitte Brandner, Jahresrückblick 2000Die ersten Funktionäre
Mit Erlass vom 8. September 1861 bewilligt die Statthalterei den Gesangsverein. Tags darauf wählen die 16 Gründungsmitglieder Peter Rösner zum Vorstand, Johann Öhler zum Sekretär, Franz Mayerhofer zum Chormeister und Andreas Weiß zum Kassier. Ende 1862 zählt der Verein 26 Mitglieder. Ab diesem Jahr zählen wir unsere Jubiläen.
Zum BerichtQuelle Vereinschronik, aufgearbeitet von Brigitte Brandner, Jahresrückblick 2000Gründung des Musikvereines
Musiker aus dem Markt Haag, die schon länger gemeinsam aufspielen, gründen rund um den Unterlehrer Franz Eder einen eigenen Musikverein mit Instrumenten. Die k.k. niederösterreichische Statthalterei genehmigt die Statuten am 22. Juli 1863. Zweck ist, „durch Musik und heitern Humor den geselligen Sinn zu beleben“.
Zum GründungsaktMusik und Gesangsverein
Hironimus Hofmann übernimmt die Leitung des Gesangsvereins und gründet eine Streich und Blechmusik. Noch im selben Jahr teilt sich der Verein. Die bäuerlichen Mitglieder bleiben als „Blasmusik“ beisammen und nennen sich ab 1. März 1875 Musik und Gesangsverein, die Marktbewohner gehen zur „Liedertafel“. Die Statthalterei bestätigt die neuen Statuten am 23. Dezember 1875. Ob dabei auch der Musikverein von 1863 aufgeht, ist noch offen.
Zum BerichtQuelle Vereinschronik, aufgearbeitet von Brigitte Brandner, Jahresrückblick 2000Musik für Kirche, Feste und die Suppenanstalt
Um die Jahrhundertwende proben durchschnittlich 18 Mann einmal pro Woche. Im Juni und September 1900 spielt der Verein für die Suppenanstalt, die bedürftige Schulkinder verköstigt. Ab September 1900 sind auch Begräbnisse und Hochzeiten belegt, gemeinsam mit Feuerwehr und Veteranenverein.
Quelle Vereinschronik, aufgearbeitet von Brigitte Brandner, Jahresrückblick 2000Der erste Weckruf am 1. Mai
Seit 1. Mai 1909 marschiert die Kapelle am Morgen mit dem Weckruf durch den Ort, ein Brauch, den wir bis heute pflegen. Im August führt Kapellmeister Praher eine Wallfahrt nach Mariazell an. 1910 tritt der Musikverein erstmals als eigenständiger Verein auf, getrennt vom Veteranenverein.
Quelle Vereinschronik, Jahresrückblick 200150 Jahre Musik und Gesangsverein
Am 24. Juni 1911 feiert der Verein gemeinsam mit der Liedertafel sein Gründungsfest zum 50 jährigen Bestehen, verbunden mit dem Gausängerfest. Auch Bälle, Theater und die ersten Konzerte gehören jetzt zum Vereinsleben.
Quelle Vereinschronik, Jahresrückblick 2001
Nach dem Ersten Weltkrieg
Das älteste Gruppenfoto im Archiv zeigt die Musikkapelle in Uniform.
Ferdinand Harmer übernimmt
Am 14. März 1925 leitet Ferdinand Harmer seine erste Probe mit der Haager Blasmusikkapelle. Der Militärmusiker und spätere Rechtspfleger am Bezirksgericht prägt das Haager Musikleben über 30 Jahre, ab 1928 als Musikdirektor. Im selben Jahr wird Haag Sitz des Musik Gauverbandes mit Harmer als Obmann.
Quelle Josef Mayr über Ferdinand Harmer, Jahresrückblick 2004Preisspiel zur Stadterhebung
Zur Stadterhebung am 2. Oktober 1932 treten sieben Kapellen beim Preisspiel in Haag an, wir erreichen den 2. Preis. Ferdinand Harmer komponiert dafür den „Haager Festmarsch“, den wir 2004 auf CD einspielen.
Quelle Josef Mayr über Ferdinand Harmer, Jahresrückblick 2004
Die Stadtkapelle 1933
Ein Jahr nach der Stadterhebung stellt sich die Kapelle in Uniform zum Gruppenfoto auf.

Die Kapelle 1951
Gruppenfoto aus der Zeit von Kapellmeister Ferdinand Harmer.

Erste Konzertwertung
Ausgezeichneter Erfolg mit „Der Kalif von Bagdad“ unter Ferdinand Harmer.

Die 1960er Jahre
Gruppenfoto aus der Zeit zwischen 1960 und 1966.

Beginn einer Erfolgsgeschichte
Unter Prof. Josef Leeb und ab 1970 unter Gerhard Leeb wächst die Kapelle bis in die Höchststufe.

Die Kapelle 1980
Zehn Jahre nach der Übernahme durch Kapellmeister Gerhard Leeb.
Sonderpreis des Landeshauptmannes
Die höchste Auszeichnung des Landes Niederösterreich für die Stadtkapelle.

Das Haus der Musik ist fertig
Nach zweieinhalb Jahren Bauzeit und 16.000 freiwilligen Arbeitsstunden eröffnen wir am 30. Mai 1997 unser Haus der Musik.
Zum BerichtEwald Huber übernimmt
Der neue Kapellmeister führt die Kapelle zu Wertungen in Riva del Garda, Eschen und Split.
Zum BerichtDer junge Vorstand
Bei der Generalversammlung am 2. Februar 2001 wird Harald Weidinger Obmann, der Großteil des Vorstands ist neu und jung. Johann Hiebl wird Ehrenobmann, Gerhard Leeb Ehrenkapellmeister, beide mit Sitz und Stimme auf Lebenszeit.
Zum Bericht
Bestes Orchester in Calella
Bei der Konzertreise nach Spanien sind wir mit 94 Punkten das beste Orchester der Höchststufe.
Zum Bericht
Erster Platz in Split
Mit 91 Punkten gewinnen wir unsere Kategorie beim Mitteleuropa Blasmusikfest in Kroatien.
Zum Bericht
Gruppenfoto mit der Drohne
Im November 2024 stellen sich fast 100 Musikerinnen, Musiker und Marketenderinnen in Tracht vor der Mostviertelhalle auf, fotografiert mit der Drohne.

Die Stadtkapelle heute
Am 30. November 2025 stellen sich alle Musikerinnen, Musiker und Marketenderinnen in Tracht zu unserem aktuellen Gruppenfoto auf. Fotografiert von Daniela Adelberger-Schoerghuber.

Generationenwechsel
Bei der Jahreshauptversammlung am 30. Jänner übergibt Harald Weidinger nach 25 Jahren als Obmann an David Michlmayr und wird Ehrenobmann auf Lebenszeit.
Zum Bericht
KlangKino
Gemeinsam mit dem Chor Haag verwandeln wir die Mostviertelhalle an zwei Abenden in einen Kinosaal.
Zum Bericht
Ehrenpreis des Landes in Silber
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner überreicht uns den Ehrenpreis des Landes Niederösterreich in Silber.
Zum BerichtDer Gründungsakt von 1863
Im Juni 1863 bitten die Mitglieder der Musikgesellschaft im Markt Haag die k.k. niederösterreichische Statthalterei, ihren Musikverein zu genehmigen. Das Bezirksamt Haag beschreibt sie als Männer, denen es um die „in dieser Gegend bisher nur zu wenig beachtete Musikkunst“ geht. Hier ist der ganze Akt in Originalseiten zu sehen, mit einer Abschrift der Statuten.
Abschrift der Statuten von 1863
Statuten des Musik Vereines in Haag N.Ö., Haag am 4. Juni 1863. Vorliegende Statuten werden genehmigt, von der k.k. n.ö. Statthalterei, Wien, 22. Juli 1863. Die Abschrift folgt der Rechtschreibung des Originals.
§ 1 Der Zweck des Musikvereines ist, durch Musik und heitern Humor den geselligen Sinn zu beleben, die geistige Thätigkeit der Vereins Mitglieder für Musik anzuspornen und den Fortschritt der musikalischen Ausbildung zu fördern.
§ 2 Jedes Vereins Mitglied ist verpflichtet, zum gegebenen Zwecke je nach seiner Kraft beizutragen.
§ 3 Zur Verwirklichung des Vereinszweckes wird ein eigenes Lokale gemiethet.
§ 4 Der Kostenaufwand wird durch monatliche Beiträge bestritten.
§ 5 Der Verein behält sich bevor, im Falle für Anschaffung von Musikalien, Instrumenten etc. freiwillige Beiträge demselben zufließen sollten, dieselben dankend für den gedachten Zweck zu verwenden.
§ 6 Der monatliche Beitrag wird auf 20 kr. ö.W. festgesetzt, der Verein behält sich auch bevor, in dringenden Fällen die Einlagen auf 40 kr. zu erhöhen.
§ 7 Die Einlagen werden am 1. eines jeden Monats im vorhinein geleistet. Jedes neu eintretende Mitglied hat die Einlage des vorigen Monats nachzuzahlen.
§ 8 Eine Rückzahlung der geleisteten Einlage findet in keinem Falle statt.
§ 9 Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet das Comité, und die Anmeldung hat bei diesem zu geschehen.
§ 10 Der Austritt eines Mitgliedes ist wenigstens 14 Tage vorher dem Comité anzuzeigen und erlöschen dadurch desselben alle Rechte gegen den Verein.
§ 11 Das Eintrittsrecht ist nicht übertragbar, jedoch steht jedem Mitgliede frei, zu den Versammlungen auch Fremde einzuführen.
§ 12 Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Beiträge an die Vereinskasse pünktlich zu leisten, die Statuten des Vereines zu beobachten und sich den Anordnungen, welche die Direktion im Interesse des Vereines trifft, willig zu fügen.
§ 13 Die Aufnahme der Mitglieder ist beschränkt durch ein Alter von mindestens 16 Jahren und durch unbescholtenen Leumund. Dem Comité ist vorbehalten, in besonderen Fällen auch unter das normalmäßige Alter herabzugehen.
§ 14 Die Aufnahme in den Verein kann jederzeit angemeldet werden. Jedes Mitglied erhält eine auf seinen Namen lautende Karte, welche mit der Anzeige des Austrittes zurückzustellen ist.
§ 15 Des Vereinsrechtes verlustig wird das Vereinsmitglied durch Begehung eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Übertretung, durch rohes und unsittliches Benehmen, durch Hervorrufen von Zwistigkeiten, durch Übertretung der statutenmäßigen Anordnungen und durch Saumseligkeit in der Einzahlung der monatlichen Beiträge. In allen diesen Fällen entscheidet über die Ausscheidung eines Mitgliedes das Comité.
§ 16 Die Angelegenheiten des Vereines werden theils von der Plenar Versammlung, theils durch das Comité besorgt.
§ 17 Die Plenar Versammlung ist die jährlich einmal abzuhaltende Versammlung, zu welcher sämtliche Mitglieder eingeladen werden.
§ 18 In den Wirkungskreis derselben fällt die Abänderung der Statuten vorbehaltlich der höheren Genehmigung, die Wahl der leitenden Organe und Prüfung der Jahresrechnung, die Wahl des Lokales und die Auflösung des Vereines.
§ 19 Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 20 Absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Die Leitung der Verhandlungen obliegt dem Director.
§ 21 Die Abstimmung geschieht durch Stimmzettel.
§ 22 Das von der Plenar Versammlung gewählte Comité ist der Bevollmächtigte und Repräsentant des Vereines.
§ 23 Das Comité besteht aus 6 Mitgliedern.
§ 24 Ein Mitglied des Comités wird als Director, eines als Secretär, eines als Kassier und eines als Kontrollor gewählt.
§ 25 Die Wahl des Directors geschieht von den Comité Mitgliedern durch Abstimmung. Die Dauer der Wirksamkeit des Directors und der übrigen Comité Mitglieder wird auf zwei Jahre beschränkt.
§ 26 Die Gewählten haben sich über die Annahme der Wahl unverzüglich zu erklären.
§ 27 Die austretenden Comité Mitglieder sind wieder wählbar.
§ 28 Der Verein kann sich einen Protektor wählen.
§ 29 Der Director bestimmt Tag und Stunde der Plenar Versammlungen und sorgt für die Einladungen.
§ 30 Dem Comité liegt ob die Erhaltung des Vereins Lokales, die Verwaltung des Vereins Vermögens, die Besorgung der Einnahmen und Ausgaben, die Aufnahme und Ausschließung der Mitglieder, die Auslegung der Statuten, die Vorlage der Jahresrechnung zur Plenar Versammlung und die Vertretung des Gesamt Vereins gegenüber den Behörden und dritten Personen.
§ 31 Die Comité Mitglieder haben sich an dem vom Director zu bestimmenden Orte und Tage zur Berathung einzufinden. Das Comité faßt seine Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Directors entscheidend.
§ 32 Dem Comité ist halbjährig Rechnung zu legen und dieses wird die Jahresrechnung der Plenar Versammlung vorlegen.
§ 33 Dem Director liegt ob die Aufrechthaltung der gesellschaftlichen Ordnung, die Zusammenstellung der wirkenden Kräfte, die Leitung der Wahlen und der Vorsitz im Comité, die Einberufung der Plenar Versammlung und der Comité Versammlungen und die Entwerfung der Programme.
§ 34 Die Aufgabe des Secretärs, Kassiers und Kontrollors ergibt sich aus der Bezeichnung dieser Vereinsfunktionäre.
§ 35 Die Beschlüsse des Vereines und Comités sind vom Director und Secretär zu fertigen.
§ 36 Die aus den Vereins Verhältnissen entspringenden Streitigkeiten der einzelnen Vereinsmitglieder schlichtet der Director. Streitigkeiten zwischen einzelnen Vereinsmitgliedern und dem Comité werden durch ein Schiedsgericht geschlichtet, zu dessen Konstituirung jeder Streittheil einen Schiedsrichter und diese beide Schiedsrichter einen Obmann wählen. Gegen den Ausspruch des Schiedsgerichtes findet keine Berufung statt.
§ 37 Über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung desselben entscheidet die einzuberufende Plenarversammlung.
§ 38 Den hohen Staatsbehörden bleibt vorbehalten, in die Geschäftsführung des Vereines Einsicht zu nehmen.
Unsere Jahresrückblicke
Seit 1991 halten wir jedes Vereinsjahr in einem Heft fest. Alle Artikel daraus findest du hier als Berichte mit Fotos.
Musikalische Leitung
Vereinsführung
Alle bekannten Vorstände
Vollständig seit 2001. Für die Zeit davor haben wir aus Jahresrückblicken und der Vereinschronik zusammengetragen, was wir finden konnten. Weißt du mehr? Melde dich bei uns.
Vorstand 2023 bis 2026
Jahreshauptversammlung 3.3.2023, Vorsitz Stadtamtsdirektorin Katrin Giritzhofer
Vorstand 2020 bis 2023
Jahreshauptversammlung 14.2.2020, Vorsitz Bürgermeister Lukas Michlmayr
Vorstand 2017 bis 2020
Vorstand 2014 bis 2017
Vorstand 2011 bis 2014
Vorstand 2008 bis 2011
Vorstand 2004 bis 2008
Generalversammlung 13.2.2004 im Haus der Musik, Vorsitz Bürgermeister Josef Sturm
Vorstand 2001 bis 2004
Generalversammlung 2.2.2001
Vorstand 1991 bis 2001
Gewählt bei den Generalversammlungen 1993, 1996 und 1998. Eine vollständige Liste ist in den Jahresrückblicken nicht abgedruckt. Hier steht, wer dort mit seiner Funktion genannt wird, die Jahreszahl zeigt die Erwähnung.
Vorstand vor 1991
Einzelne langjährige Funktionäre, die in den Jahresrückblicken gewürdigt werden.
Vorstand 1861
Erste Funktionäre des Gesangsvereins, gewählt am 9. September 1861 von den 16 Gründungsmitgliedern, laut Vereinschronik (Jahresrückblick 2000).

